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Bemerkungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Kunden und uns vereinbarten Verträge über die Lieferung von Hundetoiletten und Sackauszugssystemen und allgemeine Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Technische Angaben und Änderungen

Die in unserem Prospekt und im Internet enthaltenen technischen Angaben, wie Maßeinheiten etc., sind als \"circa-Angaben\" zu verstehen. Für verbindliche Angaben fordern Sie bitte bei uns die jeweils gültigen Montage- und Wartungsanleitungen an.

Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen vor, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Dies betrifft insbesondere Änderungen, die aufgrund geänderter Normen oder Vorschriften erforderlich sind.

3. Angebot und Vertragsschluss
Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu qualifizieren ist, können wir innerhalb von 2 Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist annehmen.

Wir halten uns an die unterbreiteten Angebote 3 Monate ab Ausstellung des schriftlichen Angebots gebunden, es sei denn, etwas anderes wurde ausdrücklich vereinbart. An allen Abbildungen, Zeichnungen, sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheber- sowie sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

4. Lieferung und Warenversand
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Der Kunde erhält spätestens 1 Werktag vor der Anlieferung der Ware Nachricht über die Anlieferung. Der Kunde verpflichtet sich, die Waren zu diesem Termin anzunehmen. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Fragen geklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.

Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens und etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Kunde Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzt. Mit Eintritt des Annahme- bzw. Schuldnerverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

Verladung und Versand erfolgen versichert, ausgenommen AB WERK Lieferungen. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen.

Wir nehmen Transport- und alle sonstigen Verpackungen nicht zurück. Der Kunde hat für die Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.

Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagern wir die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

5. Gewährleistung/Garantie
Offensichtliche Mängel müssen vom Vertragspartner unverzüglich und unter genauer Angabe des Mangels schriftlich angezeigt werden, spätestens jedoch acht Tage nach Eingang der Ware. Dies gilt auch für den Fall, dass der Liefergegenstand erst zu einem späteren Zeitpunkt montiert werden soll.

Die Garantie ist begrenzt auf SAC-O-MAT-Produkte. Beschädigte Teile werden kostenfrei an die Adresse des Kunden geliefert. Eingriffe während der Garantiedauer ohne unsere Zustimmung entbinden uns von den Garantieverpflichtungen. Ausser der Ersatzteillieferung werden keine weiteren Verpflichtungen übernommen, insbesondere nicht für Auswechslungskosten, Vergütung von Schadenersatz usw.

Die Garantie hat nur Gültigkeit, wenn die Produkte sachgemäss installiert und gewartet worden sind. Die Garantie setzt die Installation laut Herstellerangaben (SAC-O-MAT-Montageanleitung)..

Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden durch normale Abnützung, normale und naturbedingte Rissbildungen an Holzkonstruktionen, unsachgemässe Anwendung, Vandalismus, fehlerhafte Lagerung und Inbetriebsetzung, Korrosionsschäden wegen aggressiven Wassers und aggressiver Atmosphäre.

Die Gewährleistungsfrist beträgt für die unterschiedlichen Produkte wie folgt:

10 Jahre auf Korrosion bei Edelstahl, welche die Standsicherheit beeinträchtigt. Ausgenommen sind nicht kalkulierbare Umwelteinflüsse und Beschädigungen durch chemische Reaktionen, verursacht von anderen Metallen und Mineralien.

5 Jahre auf Material- und Produktionsfehler an feuerverzinkten und unlackierten Stahl- und Metallteilen, Polyester-Kunststoffe, Kunststoffteile und lackierte Materialien sind maximal UV-stabilisiert, dennoch ist im Verlauf der Jahre eine gewisse Verminderung der Farb-Intensität normal.

2 Jahre auf Material- und Produktionsfehler an Federn, lackierten Metallteilen, geformten Kunststoffteilen, Kugellagern.

2 Jahre auf Fehlfunktionen aufgrund von Material- und Produktionsfehlern an beweglichen Kunststoff- oder Metallteilen.

6. Haftung
Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Schadensersatzleistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadensstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmengen. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.

Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefer- bzw. Leistungsgegenstand selbst, sondern die nur unmittelbar oder mittelbar durch diese entstanden sind, bestehen nicht.

Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer Erfüllungsgehilfen.

7. Preise
Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die aktuellen Listenpreise. Wir behalten uns das Recht vor, Produkte und Preise der aktuellen Situation anzupassen. Unsere Preise verstehen sich ohne Montagearbeiten, exklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich 1.50 % LSVA-Zuschlag auf dem Bruttobetrag, Lieferung franko ab Nettowarenwert Fr. 1\'000.00.
Für Export-Lieferungen gelten andere Bestimmungen.

8. Fälligkeit und Verzug
Ohne anderslautende Vereinbarung hat die Zahlung innert 30 Tagen netto seit Rechnungsstellung zu erfolgen. Mit Ablauf der vereinbarten Zahlungskonditionen gerät der Kunde in Verzug. Der geschuldete Verzugszins beträgt 5 %
.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises ist der Käufer nicht befugt, den Kaufgegenstand zu verpfänden, zu verkaufen oder zu vermieten.

10. Pflicht an Abnahme der Ware
Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware, soweit die gesetzlichen Ausführungen hierfür gegeben sind, anzunehmen. Im Fall der Nichtabnahme stehen uns Schadenersatzansprüche zu. Der Schadenersatz beträgt 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns ein niedriger bzw. gar kein Schaden entstanden ist. Uns ist es ferner gestattet, auch einen höheren Schaden als 10 % nachzuweisen und zu verlangen.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Verträgen ist Sursee (Schweiz).
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Schweiz geltenden Recht.
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen rechtsverbindlich. An die Stelle unwirksamer Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Stand: Januar 2011
© 2011 SAC-O-MAT (Schweiz) AG